Ordentliche Mitglieder des TSV können Skivereine und Vereine mit Skisektionen sein, die den Skilauf pflegen und ihren Sitz im Verbandsbereich haben. Die Mitgliedschaft des Vereines ist an eine Mindestmitgliederzahl von 30 nachgewiesenen, hievon mindestens 15 erwachsenen Vereinsmitgliedern, gebunden.
Zur Aufnahme in den TSV sind erforderlich:
Rechte der ordentlichen Mitglieder:
Pflichten der ordentlichen Mitglieder:
Das Verbandsjahr dauert von 1. Mai bis 30. April. Die Vereine erhalten im Februar ein Schreiben mit der Bitte um eine Akontozahlung, im April folgt die Schlussrechnung mit Abrechnung der Mitglieder, Gebühren, Verbandsbeitrag inkl. koll. Unfallversicherung für Rennfunktionäre und div. Gebühren - dabei erhalten alle Vereine einen aktuellen Vereinskontoauszug.
Die Abrechnung enthält folgende Positionen:
Wettkampf-Gebühren:
Die Verrechnung der WK-Gebühren lt. Beschluss der ÖSV-Länderkonferenz 2023.
Punktelistengebühr (vormals Wertungslistengebühr):
Die Verrechnung der Punktelistengebühr erfolgt jährlich und periodengerecht.
Diese sieht vor, dass pro Start € 2,00 Punktelistengebühr verrechnet werden - der Maximalbetrag ist mit € 10,00 gedeckelt.
FIS-Listen Einschreibgebühr, Punktebestätigung:
Die Kosten für die Einschreibung in die FIS-Liste betragen € 45,00/Athlet, eine FIS-Punktebestätigung (falls angefordert) kostet € 200,00.
Der TSV übernimmt die Einschreibgebühren der Kaderathleten.
Mitgliederabrechnung (Beiträge siehe unten):
Es werden die Mitgliedsbeiträge für ÖSV-Mitgliedschaften lt. der unten angeführten aktuellen Liste verrechnet.
Mitglieder können laufend angemeldet werden, die Abmeldung muss jedoch bis 31. Jänner erfolgen.
Eine Familienmitgliedschaft kann nur der Verein für die Schülerjahrgänge eintragen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile ÖSV-Mitglieder sind und eine gemeinsame Adresse haben. Für Alleinerziehende kann die Familienmitgliedschaft ebenfalls eingetragen werden.
ACHTUNG: Sollte die lt. TSV-Satzungen vorgegebene Mindestmitgliederzahl (= 30 – davon mind. 15 Erwachsene) nicht gegeben sein, werden „Mitglieder lt. Satzungen“ zur Erreichung der Mindestmitgliederzahl in Rechnung gestellt.
Kollektive Unfallversicherung für Rennfunktionäre inkl. Verbandsbeitrag:
Die Verrechnung erfolgt lt. Beschluss der 73. JHV (27. Juni 2017) – der Verbandsbeitrag inkl. kollektive Unfallversicherung für Rennfunktionäre („Für alle Rennfunktionäre, die bei Rennen des ÖSV und der Landesverbände, sowie Vereinsmeisterschaften und Rennen für Dritte im Auftrag des durchführenden Vereines tätig sind.“) beträgt € 100,00.
Durch eine Umstellung der Landessubventionen auf einen Förderungsvertrag können alle Tiroler TSV-Vereine direkt um die Jugendsportförderung ansuchen.
Mit den Mitteln der Jugendsportförderung unterstützt das Land Tirol die Nachwuchsarbeit der Tiroler Sportvereine. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Anzahl der gemeldeten (aktive ÖSV-Mitgliedschaft) Kinder, Schüler und Jugendlichen (bis einschl. JG 2004) und der Bewertung der sportlichen Erfolge (Tiroler/Österreichische Meisterschaften, internationale Bewerbe). Die Ansuchen können pro Saison bis spätestens 31. März eingebracht werden.
Anmeldelink HIER
Der Tiroler Skiverband vergibt für Leistungen zum Wohle des Skisports in Tirol Ehrenzeichen in Bronze, Silber und Gold. Die Ehrenzeichen dienen der Würdigung und des Dankes für die ehrenamtlich geleistete Arbeit. Der Antrag kann von einem Verein, einem Bezirk oder vom Hauptvorstand des TSV eingebracht werden. Die Übergabe der Ehrenzeichen in Bronze und Silber erfolgt bei der Vereins- oder Bezirksversammlung, die Übergabe des Ehrenzeichens in Gold erfolgt anlässlich der Jahreshauptversammlung. Hier die Verleihbestimmungen:
Bronze: verdienstvolle Mitarbeit im antragstellenden Verein für mindestens 5 Jahre.
Silber: herausragende Leistungen im Verein, Bezirk oder Hauptvorstand des TSV.
Gold: herausragende und außergewöhnliche Leistungen und Verdienste innerhalb des TSV (Interkalarfrist zwischen Silber und Gold beträgt grundsätzlich 3 Jahre).
WICHTIG: Voraussetzung für eine Ehrung ist die aktive Ski Austria-Mitgliedschaft bei einem TSV-Verein.
Download:
Ehrungsantrag
Die Vorteile einer Ski Austria-Mitgliedschaft bei einem Tiroler Verein (genaue Details HIER)
Zusatzprodukte Freizeit
Zusatzprodukt Skidiebstahl
Details siehe HIER
Freeride, Firnride, Technik, etc.
Details HIER