!! EINE EINLADUNG ZUR KAMPFRICHTERPRÜFUNG ERFOLGT ERST, WENN DIE PUNKTE 5 - 7 VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT SIND !!
BEACHTE: Die Ablegung der Kampfrichterprüfung ist auch im Rahmen der alpinen Trainerausbildung möglich
Nach erfolgreich abgelegter schriftlicher und mündlicher Prüfung wird der/die KampfrichteranwärterIn zum ÖSV-Kampfrichter ernannt. Die Urkunde und das Kampfrichterabzeichen werden bei der im folgenden Herbst stattfindenden Kampfrichterschulung überreicht.
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Die Technischen Delegierten (TD) der FIS werden von den Nationalen Verbänden bestellt. Informationen zu Voraussetzungen und Aufgaben der TDs finden Sie unter folgendem Link.
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