Durchführungsbestimmungen LC/TSM 2024-25
Allgemeine Bestimmung:
Der Raiffeisen Landescup (kurz RLC) ist die Rennserie des Tiroler Skiverbandes für die besten alpinen Skirennläufer Tirols der Klassen S13 bis S16. Der RLC dient als Qualifikation für den TSV-Schülerkader und TSV-Jugendkader (1. JG) sowie die nationalen (z.B. ÖSV-Testrennen, ÖSV-Schülermeisterschaft) und internationalen Schülervergleichswettkämpfe. Die Bezirke sind für die Nennung der Athleten gemäß den aktuell gültigen Durchführungsbestimmungen verantwortlich. Der Bezirk hat dafür zu sorgen, dass sich die besten Läufer des Bezirkes anhand objektiver Qualifikationsrichtlinien (wie Zeitläufe, Ergebnisse Bezirkscuprennen bzw. Bezirkscupwertung Vorjahr für das 1. RLC-Rennen) für die Teilnahme am RLC qualifizieren können, unabhängig davon, ob der Läufer dem Bezirkskader angehört oder nicht. Sollte es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Aufstellung kommen, wird der TSV Nachwuchsreferent alpin in vermittelnder Funktion hinzugezogen. Bestehen die Unstimmigkeiten trotz Vermittlung des TSV Nachwuchsreferenten weiter, ist dieser berechtigt, eine endgültige Entscheidung im Sinne dieser allg. Bestimmung zu treffen.
(Personenbezeichnungen werden in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, dies schließt das jeweils andere Geschlecht mit ein.
Organisation:
vorhanden sein;
Liftbeförderung
bevorzugte Liftbeförderung – EUR 20,00 (Absprache mit Liftbetreiber);
Wettkampffunktionäre und Jury
Die Besetzung der Wettkampffunktionäre und die Ernennung der Jury hat lt. ÖWO zu erfolgen.
Mannschaftsführersitzung (MFS)
Die MFS wird online als Videokonferenz durchgeführt;
Nenngeld/TSV-Subvention:
Sponsoren
WICHTIG: Es dürfen keine Werbemittel von Konkurrenten der TSV Sponsoren verwendet werden!
Ausschreibung/Ergebnis/Dokumentation:
Veranstalterpaket/Sponsormaterial
Das Veranstalterpaket steht allen durchführenden Vereinen kostenlos zur Verfügung. Für die Abholung und für den fristgerechten Rücktransport ist der Verein verantwortlich – der Transport hat in geschlossenen Fahrzeugen/Anhänger zu erfolgen. Schwund wird dem Verein zu Selbstkosten in Rechnung gestellt – Bruchstücke sind beizulegen.
Startreihenfolge und Auslosung
Einfahrläufe SL
Einfahrläufe im SL sind erwünscht und werden von den Schwerpunktschulen Neustift, Saalfelden, Bad Hofgastein und Stams unter Mithilfe der Bezirke gesetzt und abgeräumt. Einteilung erfolgt bei der MFS.
Kurssetzer
Kurssetzer werden vom TSV in Absprache mit dem Bezirksvertreter bestimmt –
folgender Plan wurde erstellt:
RSL 22.12.24 Glungezer: RS1 TSV; RS2 Saalfelden
· SL 11.01.25 Scheffau: SL1 TSV/Bezirk; SL2 Neustift/Saalfelden
RSL 12.01.25 Scheffau: RSL1 Stams; RSL2 TSV;
· SL 25.01.25 Hippach: SL1 Bezirk/TSV; SL2 Neustift/Saalfelden;
RSL 26.01.25 Hippach: RSL1 Stams; RSL2 Saalfelden;
· SG 22.02.25 Außervillgraten: SG1 Bezirk; SG2 TSV
SG 23.02.25 Außervillgraten: SG1 TSV; SG2 Bezirk
· SG 28.02.25 Axamer Lizum: SG1 Bezirk; SG2 TSV
RSL 01.03.25 Axamer Lizum: RSL1 TSV; RSL2 Neustift
· SL 02.03.25 Axamer Lizum: SL1 Bezirk/TSV; SL2 Stams/Saalfelden
· SL 29.03.25 St. Anton: SL1 Bezirk/Stams; SL2 TSV/Neustift
RSL 30.03.25 St. Anton: RSL1 TSV RSL2 Saalfelden
· AK 05.04.25 Sölden: SG+SL Bezirk; TSV
Teilnahmeberechtigung:
RLC/TSM werden für S14 (S13, S14) und S16 (S15, S16) weiblich und männlich durchgeführt:
Siegerehrung
Die Siegerehrung hat im Anschluss an das Rennen zu erfolgen.
Landescup-Wertung:
Presse:
Absage RLC-/TSM-Rennen:
Kontakt:
Genehmigt anlässlich der ESA-AL am
Infos folgen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
TSV – Cup Skisprung (TCSP) und TSV - Cup Nordische Kombination (TCNK)
Geändert am 08.01.2026
1. Zweck
Der TSV-Cup Skisprung (TCSP) und der TSV-Cup (TCNK) für nordische Kombination sind Veranstaltungen zur Förderung der Tiroler Nachwuchsspringer und -kombinierer und dienen zum Aufbau und der Heranführung der Schüler und Jugendlichen an nationale und internationale Wettkämpfe wie Austria-Cup, Alpen Cup, Continental Cup und Weltcup. Der Modus soll sich daher an diesen Wettkampfserien orientieren.
2. Teilnahme
Zu den TCSP und TCNK-Veranstaltungen sind alle Vereine des TSV eingeladen.
Eine Teilnehmerbeschränkung gibt es nicht.
3. Altersklassen
Es gibt in beiden Disziplinen (SPL und NK) folgende Klassen:
Bambini (m + w gemischt)
Kinder I (m, w)
Kinder II (m, w)
Schüler I
Schüler II
Schüler III
Schülerinnen
Gästeklasse
Ab einer Schanzengröße von HS 45m können folgende Klassen ausgeschrieben werden:
Jugend I (SPL)
Jugend II (SPL)
Jugend (NK)
Junioren / Juniorinnen
Damen
Allgemeine Klasse
Es sind keine Doppelnennungen zugelassen (z.B. ein Athlet möchte Sch I und Sch II starten)!
3.1 B-Klassen
Um auch jenen Springern die später angefangen haben und die jeweilige Schanzengröße noch nicht beherrschen eine Wettkampfteilnahme zu ermöglichen, gibt es für einige Altersklassen eine B-Klasse. Die Starter in dieser Klasse können auf der nächstkleineren Schanze antreten. Die B-Klassen werden separat gewertet (Ausnahme siehe Bestimmungen für die TM).
Für folgende Altersklassen gibt es eine B-Klasse:
Kinder I b (m + w gemischt)
Kinder II b (m + w gemischt)
SchülerInnen b (m + w gemischt)
4. Anzahl der Wettbewerbe und Austragungsorte
Die Wettkämpfe können zwischen 1.6. und 31.5. durchgeführt werden, die Anzahl der
Wettkämpfe ist begrenzt. Nach Möglichkeit sollten jedoch die Wettkämpfe der Klassen Sch I, Sch II und Sch III gemeinsam auf den dafür vorgesehenen Schanzengrößen stattfinden.
5. Startreihenfolge – Auslosung - Bewertung
Bei den Veranstaltungen erfolgt die Auslosung in Gruppen gemäß ÖWO.
6. Wertungen
Die TSV Wettkämpfe werden als Einzel-Veranstaltungen durchgeführt, eine Cup-, Gesamt- und oder Vereinswertung kommt nicht zum Tragen.
6.1. Tiroler Meisterschaften in Memoriam Sepp Rainalter
Zu den Tiroler Meisterschaften können alle Klassen ausgeschrieben werden, die unter 3.) angeführt wurden. In allen Klassen werden an titelberechtigte Athleten Medaillen vergeben, unabhängig davon wie viele Athleten am Start waren.
Eine Wertung zur Tiroler Meisterschaft kann im Zuge einer AUC-Veranstaltung durchgeführt werden. Die Streckenlängen in der NK richten sich in diesem Fall nach den gelaufenen Strecken im AUC.
Bei Tiroler Meisterschaften in Memoriam Sepp Rainalter wird eine Durchführungsprämie von EUR 1500,- ausgezahlt (Ki/Sch €750,-, Jgd – Allg. Klasse € 750,-)
Titelberechtige Athleten:
· Titelberechtigte Athleten müssen bei einem Tiroler Verein als ÖSV-Mitglied gemeldet sein
· Ausländische Staatsbürger müssen einen Hauptwohnsitz in Tirol haben
· Österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz nicht in Tirol
Der Titel „Tiroler Meister der Klasse „xxx“ wird unter folgenden Voraussetzungen vergeben:
· Ab der Klasse Schüler I bzw. Schülerinnen
· Es müssen mindesten 3 Athleten am Start sein egal ob titelberechtige Athleten oder nicht
· Besonderheit B-Klassen: ist kein Athlet in der A-Klasse am Start werden die Athleten der B-Klasse geehrt. Athleten der B-Klassen werden bei der Tiroler Meisterschaft hinten an die A-Klasse gereiht.
Beispiel 1: Gold und TM Schüler I
Silber Schüler I
Bronze Schüler I(b)
Beispiel 2: Gold und TM Schüler I(b)
Silber Schüler I(b)
Bronze Schüler I(b)
Der Titel „Sieger der Tiroler Meisterschaft in der Klasse „xxx“ wird unter folgenden Voraussetzungen vergeben:
· In allen Bambini und Kinderklassen
· Wenn weniger als 3 Athleten am Start sind
Kommt ein nicht titelberechtigter Athlet unter die ersten 3 muss der Veranstalter einen der Platzierung angemessenen Pokal für den Athleten stellen.
Beispiel: Gold und TM geht an den 1. Platz - titelberechtigt,
2. Platz/Pokal -nicht titelberechtigt,
Silber geht an den 3. Platz - titelberechtigt,
Bronze geht an den 4. Platz – titelberechtigt
Zusätzlich wird der Titel „Tiroler Meister“ für SPL und NK bei den Damen und Herren vergeben. Diesen Titel wird nur an Athleten vergeben, deren Bewerb auf einer Schanze > HS50 durchgeführt wurde (ab Schüler I, Schülerinnen).
Dabei ist zu beachten:
SPL: Der Titel „Tiroler Meister/in - SPL“ wird an jene/n Athleten/in vergeben, der/die auf der größten Schanze mit der höchsten Punkteanzahl lt. Wind/Gate Regelung erhält, gibt es keine Kompensationspunkte dann kommt die Regelung mit dem geringsten Anlauf auf der größten Schanze zur Geltung.
NK Gundersen: Der Titel „Tiroler Meister/in – NK“ wird an jene/n Athleten/in vergeben, der/die auf der größten Schanze, bei gleichem Anlauf als erste/r im Ziel einlangt. Werden in den verschiedenen Klassen mit unterschiedlichen Anlauflängen gesprungen, wird der Titel dem/der Sieger/in der höchsten Klasse verliehen.
NK Massenstart: Der Titel „Tiroler Meister/in - NK“ wird an jene/n Athleten/in vergeben, der/die auf der größten Schanze mit der höchsten Punkteanzahl lt. Gutschrift Langlauf/Wind/Gate Regelung erhält, gibt es keine Kompensationspunkte dann wird der Titel dem/der Sieger/in der höchsten Klasse verliehen.
Zur Berechnung des Tiroler Meisters (m, w) wird ein Berechnungs-Excel zur Verfügung gestellt.
6.2. Teilnehmer als Nichtösterreicher (ausgenommen der Hauptwohnsitz ist in Tirol)
Bei einer Teilnahme von Athleten und Athletinnen, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber bei einem Tiroler Verein als ÖSV-Mitglied gemeldet sind, gelten folgende, vereinbarte Regeln (STP-Leiter Sitzung am 24.08.2015):
· Einhaltung der ÖWO-Bestimmungen sowie dieser Durchführungsbestimmung (besonderer Verweis auf die Materialbestimmungen)
· In den Ergebnislisten werden diese Athletinnen und Athleten als eigener Verein geführt
· Es werden keine Medaillen bei den Tiroler Meisterschaften vergeben
7. Überwachung und Ausrüstung
Die Wettkämpfe werden grundsätzlich nach den Bestimmungen der ÖWO durchgeführt und durch die hier verlautbarten Regeln ergänzt.
7.1. Ausrüstung
Das Material muss den jeweils gültigen Ausrüstungsbestimmungen entsprechen.
Eine Handschuhpflicht besteht bei jedem Wettkampf im Winter UND im Sommer!
Ausnahmen zu den Materialbestimmungen in Bezug auf die Sprunganzüge:
Es werden keine Anzugkontrollen durchgeführt – „Vereinsfreundliche Lösung“
Helme:
Helme dürfen keine, wie immer gearteten, Veränderungen durch Anbringung von Materialien erfahren (der Originalzustand darf nicht verändert werden).
Skisprung Bindungen:
Es dürfen nur handelsübliche Skisprung Bindungen verwendet werden.
Bei der Verwendung von Stabbindungen sind ausnahmslos Bindungen mit geradem Stab und geradem Clip zulässig, die parallel und symmetrisch am Schi montiert sind.
Jede Modifikation der Skisprung Bindung ist unzulässig.
Sprungschuhe:
Es dürfen nur handelsübliche Sprungschuhe verwendet werden, die den Materialregeln der FIS und der Fußgröße der Athleten/innen entsprechen. Jede Modifikation der Sprungschuhe mit asymmetrischen Teilen ist unzulässig. Ausnahme: Die Verwendung des ÖSV-Sprungschuh (Projekt: Schneider Balthasar) ist zulässig. Alle weiteren Regeln den Sprungschuh betreffend bleiben von dieser Ausnahme unberührt.
Waden- bzw. Schuhkeile:
Es dürfen nur gerade symmetrische Keile mit einer maximalen Dicke von 2,5 cm und einer maximalen Länge von 15 cm benutzt werden. Der Grundriss des Keiles darf die Form eines Halbkreises nicht über- schreiten.
7.2 Sommerwettkämpfe
Der Kombinationslanglauf wird im Sommer mit folgender Ausrüstung durchgeführt:
Grundsätzlich mit Skirollern (Schülerinnen/Schülerklassen und älter) bzw. Inlineskates (Bambini/Kinderklassen m, w), In der Klasse Bambini ist auch ein Crosslauf möglich.
Ein Crosslauf sollte nur im Ausnahmefall durchgeführt werden.
Bei einem Lauf mit Skirollern und Inlineskates besteht Helm- und Brillenpflicht. Während des Laufes mit Skirollern bzw. Inlineskates müssen Stöcke benutzt werden.
Die Skiroller werden vom Tiroler Skiverband zur Verfügung gestellt und vor dem Lauf jeden Teilnehmer und jeder Teilnehmerin ausgelost übergeben.
Es stehen beide Systeme (NNN und SNS) zur Verfügung. Die Langlaufschuhe und Stöcke müssen selbst mitgebracht werden.
Die Inlineskates müssen folgenden Regeln entsprechen:
1. Anzahl der Rollen: genau 4
2. Länge der Schiene max. 30 cm
3. Durchmesser der Rollen: max. 84 mm
4. An den Inlineskates muss eine Bremse vorhanden sein
Das Tragen von Protektoren (handelsübliche Ellbogen- und Knieschützer, ausgenommen bei einem Crosslauf) wird empfohlen.
Bei nasser Witterung kann nach Entscheidung des Kampfgerichtes der vorgesehene Lauf mit Skirollern bzw. Inlineskates als Crosslauf abgehalten werden.
Für die Präparierung der Sprungski für Sommerspuren (gilt auch im Winter) ausnahmslos nur handelsübliche HARTWACHS verwendet werden! Einem Verstoß gegen diese Bestimmung kann per Einbringung eines Protestes beim Kampfgericht entgegengetreten werden.
Im Sinne der „Entwicklung des Sportlers“ sollte man sich an die Materialregeln des Austria-Cups halten.
8. Ausschreibung und Zeitplan
8.1. Ausschreibung
Die Veranstalter müssen spätestens 3 Wochen vor dem Wettkampftermin den Entwurf der Ausschreibung dem Sprunglaufreferenten vorlegen. Erst nach Zustimmung durch den Referenten darf die Ausschreibung spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampftermin veröffentlicht werden. Die Ausschreibung ist dem Tiroler Skiverband, den eingeteilten Kampfrichtern und dem Sprungrichterreferenten per E-Mail zu senden. Kampfrichtern, die keine E-Mail-Adresse haben, ist die Ausschreibung per Post zuzustellen.
Der Nennungsschluss muss zwei Tage vor dem Wettkampf, jeweils um 12:00 Uhr datiert sein!
8.2. Nennungen
Die Nennungen sind über ema. ewoxx vorzunehmen. Das Nennen in eine höhere Klasse ist mittels dem „Berechtigungsblatt für Sprunglaufveranstaltungen“ erlaubt. Neuer Stichtag der Altersklassen wird analog zum Schulsystem der 01. September.
9. Schanzengrößen und Laufstrecken
Die Schanzengröße ist laut ÖWO für Spezialsprunglauf zu wählen.
Es ist erlaubt, auch im Winter die Sommerspur zu verwenden.
Die Laufstrecken für den TCNK sollen folgende Längen aufweisen:
Bambini (m+w) 1 km
Kinder I (m/w) 1 km
Kinder II (m/w) 2 km
Schüler I 3 km
Schüler II 5 km
Schüler III 5 km
Schülerinnen 3 km
Jugend 5 bis 10 km bei der Tiroler Meisterschaft
Junioren 5 bis 10 km bei der Tiroler Meisterschaft
Allgem. Klasse 5 bis 10 km bei der Tiroler Meisterschaft.
Juniorinnen 2,5 bzw. 5 km bei der Tiroler Meisterschaft
Damen 2,5 bzw. 5 km bei der Tiroler Meisterschaft
Die Strecke muss mindestens 30 min. vor dem Rennen in präpariertem sowie markiertem Zustand für alle Athleten u. Betreuer zugänglich sein.
10. Durchführung der Wettkämpfe
Alle Wettkämpfe werden laut den Bestimmungen der ÖWO durchgeführt. Der Veranstalter kann am Vortag ein freies Training anbieten. Die Mannschaftführersitzung ist mindestens eine halbe Stunde vor dem Start anzusetzen. Die Startliste wird am Tag des Nennungsschlusses auf www.ewoxx.at hochgeladen. Die Verantwortlichen haben mindestens 24 Stunden Zeit, Korrekturen vorzunehmen. Spätestens um 20:00 Uhr des Vortages wird die offizielle Startliste auf www.ewoxx.at offiziell und es sind keine Nachnennungen mehr möglich. Die Startliste trägt dann den Vermerk „offiziell. Bei der Mannschaftführersitzung sind jene Athlet(inn)en bekanntzugeben, welche nicht zum Start antreten, bzw. sind diese Startnummern beim Rennsekretariat verlässlich abzugeben. Die Datenauswertung wird von der Firma „ewoxx sport GmbH“ übernommen, die Kosten werden hier direkt mit dem Tiroler Skiverband abgegolten. Wird eine Videoweitenmessung gewünscht, muss diese vom jeweiligen Veranstalter selbst übernommen werden.
Weitenmesser:
Für eine möglichst objektive Weitenmessung muss jeder Verein einen Weitenmesser bei jedem Landes Cup stellen. Stehen wegen der Schanzengröße nicht genug Weitenmesser von anderen Vereinen zur Verfügung, so werden vom durchführenden Verein die fehlenden Weitenmesser im oberen Bereich des Aufsprunges vervollständigt. Die eingeteilten Weitenmesser sollten möglichst über ihre Aufgabe instruiert sein. Der Chefkampfrichter macht sich während dem Training bzw. Probedurchgang ein Bild von der Messgenauigkeit der eingeteilten Personen und gibt bei Bedarf Anweisungen.
Einsatz einer Videoweitenmessung:
Alle gemessenen Weiten müssen bildlich festgehalten und nachprüfbar sein. Der Chefkampfrichter hat das Recht diese auf Anfrage der Trainer (kostenlos) einzusehen.
Ansonsten: Einbringung eines offiziellen Protestes mit Protestgebühr => Kampfgericht (kein Trainer) sieht sich die Weitenmessung an und entscheidet.
Ablauf einer TC Sprungveranstaltung am Wettkampftag:
In den Klassen Bambini, Kinder I (m, w) und Kinder II (m, w) werden ein Probesprung und drei Wertungsdurchgänge, in den Klassen Schülerinnen/Schüler I und Schülerinnen/Schüler II werden ein Trainingssprung, ein Probedurchgang und zwei Wertungsdurchgänge abgehalten.
Alle Durchgänge werden mit Startnummern und in der jeweiligen Startreihenfolge durchgeführt. Es wird aus sportlicher Sicht vom TSV empfohlen mit 5 Sprungrichtern zu werten. Bei 5 Sprungrichtern übernimmt der TSV die Kampfrichtergebühren des 4. und 5. Sprungrichters gem. ÖWO. Der zuständige Sprungrichterreferent wird die Sprungrichtereinteilung so vornehmen, dass möglichst kurze Anfahrtswege entstehen und Fahrgemeinschaften gebildet werden können. Sollte der durchführende Verein eigene Sprungrichter in seinen Reihen haben, werden diese, sofern sie zur Verfügung stehen (bis max. 3), eingeteilt. Der Veranstalter hat für einen reibungslosen Ablauf, sowie für eine möglichst rasche Durchführung der Wettkämpfe zu sorgen. Ebenso ist vom Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass der Auslaufbereich von den Athlet(inn)en sofort verlassen wird.
Ablauf eines TC Kombinationslanglaufbewerbes:
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass mind. 30 min vor dem Start die Strecke für die WettkämpferInnen und deren Betreuer zugänglich ist. Die Strecke muss in einem möglichst gut präparierten Zustand und ausreichend markiert sein. Es muss auf der ganzen Strecke und besonders im Zielbereich genügend Platz zum Überholen sein. Während des Wettkampfes dürfen außer den Wettkämpfern keine Personen auf der Strecke sein. Das Mitlaufen auf der Strecke ist nicht erlaubt. Die Trainer und Betreuer haben sich so zu platzieren, dass keine WettkämpferInnen behindert werden.
Bei Temperaturen tiefer -12° Celsius wird der Kombinationslauf zum Schutz der jungen Athleten und Athletinnen nicht gestartet.
Berechnung bei Massenstartbewerben:
Der 1. Rang beim Langlauf bekommt 0 (null) Punkte. Die restlichen Gereihten dementsprechende Minuspunkte (lt. ÖWO).
11. TSV Cup Sponsor
Wenn ein Sponsor den Cup mitfinanziert, wird vom TSV pro Veranstaltung eine Prämie ausbezahlt. Stand 2023:
· bei TCSP/TCNK € 300,- (egal ob SPL mit oder ohne NK)
· Die Kosten für die Datenauswertung wird direkt mit ewoxx verrechnet (€ 350,-)
Bedingungen:
Deckblatt von Ausschreibungen, Start- und Ergebnislisten müssen mit den vom TSV verschickten Logos versehen werden. Das vom TSV zur Verfügung gestellte Werbematerial (evtl. Startnummern, Transparente, Fahnen usw.) muss gut sichtbar platziert werden. Das vom TSV zur Verfügung gestellte Werbematerial wird bei der ersten Cupveranstaltung vom TSV ausgegeben und nach dem Wettkampf in voller Stückzahl vom durchführenden Veranstalter an den nächsten weitergegeben. Die Startnummern werden vom übernehmenden Veranstalter gewaschen. Nach dem Finale wird sämtliches Material wieder vom TSV zurückgenommen.
Die Veranstaltervereine erhalten die Subventionen und Sponsor Beiträge in Form einer Gutschrift. Diese Gutschrift wird am Ende der Saison mit den Mitgliedsbeiträgen abgerechnet.
12. Pressearbeit
Der Veranstalter verpflichtet sich zu einer Presseaussendung über Abhaltung (vorher) und Ergebnisse der Veranstaltung an regionale und überregionale Medien, sowie an den Referenten für die Veröffentlichung im Internet.
13. Ergebnisdienst
Die Ergebnisliste ist als PDF-Datei im Online Portal (Skizeit) zu veröffentlichen bzw. an den Tiroler Skiverband per E-Mail zu übermitteln. Die Adresse lautet office@tirolerskiverband.at oder gf@tirolerskiverband.at.
Die jeweilige Ausschreibung, Startliste, Ergebnislisten und die aktuelle Cupwertung wird auf www. ewoxx.at veröffentlicht.
14. Absagen oder Verschiebungen
Oberstes Ziel ist die Durchführung der TCSP oder TCNK - Veranstaltung zum geplanten Zeitpunkt am vorgesehenen Ort. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich muss spätestens 7 Tage vor dem ersten Training folgendermaßen vorgegangen werden:
a) Verständigung des Chefkampfrichters und der Referenten (Kampfrichter- und Sprunglaufreferent)
b) Der absagende Verein hat sich um einen Ersatzveranstalter zu bemühen. Ist dies nicht möglich, dann erfolgt die Rückgabe der Veranstaltung an den TSV.
Neustift im Stubaital, Jänner 2026, Roland Müller
Abgestimmte Sonderregelung finden Sie HIER
Bestimmungen HIER
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