Beihilfen Schul- und Heimbesuch

Das Land bzw. der Bund gewähren Schul- und Heimbeihilfen.

Landesgedächtnisstiftung mit Förderschwerpunkten

  • Heimbeihilfe 5. bis 8. Schulstufe (Unterstufe)
  • Schulbeihilfe für Schüler der 9. Schulstufe
  • Schulbeihife für Schüler ab der 10. Schulstufe (wenn Bezug einer Schulbeihilfe des Bundes nicht möglich ist)
  • Heimbeihilfe für Schüler ab der 9. Schulstufe

Informationen zur Landesgedächtnisstiftung HIER

Schul- und Heimbeihilfe des Bundes

"Österr. Staatsbürger/innen, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind und den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben."

Informationen zur Schul- und Heimbeihilfe des Bundes HIER

Fallweise bieten Alumni-Organisationen finanzielle Unterstützung an. Informationen dazu sind bei den jeweiligen Institutionen in Erfahrung zu bringen.