TSV-Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des TSV können Skivereine und Vereine mit Skisektionen sein, die den Skilauf pflegen und ihren Sitz im Verbandsbereich haben. Die Mitgliedschaft des Vereines ist an eine Mindestmitgliederzahl von 30 nachgewiesenen, hievon mindestens 15 erwachsenen Vereinsmitgliedern, gebunden.

Zur Aufnahme in den TSV sind erforderlich:

  • ein statutenmäßig unterfertigtes Ansuchen der Vereinsführung
  • die Vorlage der vereinsberhördlich genehmigten Statuten
  • die Vorlage der Mitgliederliste

Rechte der ordentlichen Mitglieder:

  • Antragsrecht an die Verbandsorgane
  • Recht auf Einberufung einer aoJHV
  • Recht zur Einbringung von Wahlvorschlägen
  • Stimmrecht bei der JHV

Pflichten der ordentlichen Mitglieder:

  • Wahrung der Verbandsinteressen
  • Anmeldung ihrer Vereinsmitglieder
  • Ausgabe der ÖSV-Mitgliedskarten
  • Bezahlung des Verbandsbeitrages
  • Anmeldung der den Vereinsvorstand bildenden Personen
  • Meldung von Veränderungen des Mitgliederstandes, insbesondere von Adressen
  • Meldung allfälliger Statutenänderungen

 

Mitgliedsbeiträge des Tiroler Skiverband

2023/24 - HIER

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