TSV-Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder des TSV können Skivereine und Vereine mit Skisektionen sein, die den Skilauf pflegen und ihren Sitz im Verbandsbereich haben. Die Mitgliedschaft des Vereines ist an eine Mindestmitgliederzahl von 30 nachgewiesenen, hievon mindestens 15 erwachsenen Vereinsmitgliedern, gebunden.
Zur Aufnahme in den TSV sind erforderlich:
- ein statutenmäßig unterfertigtes Ansuchen der Vereinsführung
- die Vorlage der vereinsberhördlich genehmigten Statuten
- die Vorlage der Mitgliederliste
Rechte der ordentlichen Mitglieder:
- Antragsrecht an die Verbandsorgane
- Recht auf Einberufung einer aoJHV
- Recht zur Einbringung von Wahlvorschlägen
- Stimmrecht bei der JHV
Pflichten der ordentlichen Mitglieder:
- Wahrung der Verbandsinteressen
- Anmeldung ihrer Vereinsmitglieder
- Ausgabe der ÖSV-Mitgliedskarten
- Bezahlung des Verbandsbeitrages
- Anmeldung der den Vereinsvorstand bildenden Personen
- Meldung von Veränderungen des Mitgliederstandes, insbesondere von Adressen
- Meldung allfälliger Statutenänderungen
Verbandsjahr
Das Verbandsjahr dauert von 1. Mai bis 30. April. Die Vereine erhalten im Februar ein Schreiben mit der Bitte um eine Akontozahlung, im April folgt die Schlussrechnung mit Abrechnung der Mitglieder, Gebühren, Verbandsbeitrag inkl. koll. Unfallversicherung für Rennfunktionäre und div. Gebühren - dabei erhalten alle Vereine einen aktuellen Vereinskontoauszug.
Vereinsabrechnung
Die Abrechnung enthält folgende Positionen:
Wettkampf-Gebühren:
Die Verrechnung der WK-Gebühren lt. Beschluss der ÖSV-Länderkonferenz 2023.
Punktelistengebühr (vormals Wertungslistengebühr):
Die Verrechnung der Punktelistengebühr erfolgt jährlich und periodengerecht.
Diese sieht vor, dass pro Start € 2,00 Punktelistengebühr verrechnet werden - der Maximalbetrag ist mit € 10,00 gedeckelt.
FIS-Listen Einschreibgebühr, Punktebestätigung:
Die Kosten für die Einschreibung in die FIS-Liste betragen € 45,00/Athlet, eine FIS-Punktebestätigung (falls angefordert) kostet € 200,00.
Der TSV übernimmt die Einschreibgebühren der Kaderathleten.
Mitgliederabrechnung (Beiträge siehe unten):
Es werden die Mitgliedsbeiträge für ÖSV-Mitgliedschaften lt. der unten angeführten aktuellen Liste verrechnet.
Mitglieder können laufend angemeldet werden, die Abmeldung muss jedoch bis 31. Jänner erfolgen.
Eine Familienmitgliedschaft kann nur der Verein für die Schülerjahrgänge eintragen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile ÖSV-Mitglieder sind und eine gemeinsame Adresse haben. Für Alleinerziehende kann die Familienmitgliedschaft ebenfalls eingetragen werden.
ACHTUNG: Sollte die lt. TSV-Satzungen vorgegebene Mindestmitgliederzahl (= 30 – davon mind. 15 Erwachsene) nicht gegeben sein, werden „Mitglieder lt. Satzungen“ zur Erreichung der Mindestmitgliederzahl in Rechnung gestellt.
Kollektive Unfallversicherung für Rennfunktionäre inkl. Verbandsbeitrag:
Die Verrechnung erfolgt lt. Beschluss der 73. JHV (27. Juni 2017) – der Verbandsbeitrag inkl. kollektive Unfallversicherung für Rennfunktionäre („Für alle Rennfunktionäre, die bei Rennen des ÖSV und der Landesverbände, sowie Vereinsmeisterschaften und Rennen für Dritte im Auftrag des durchführenden Vereines tätig sind.“) beträgt € 100,00.
Vereinbroschüre
Die TSV-Vereinsbroschüre soll unseren Vereinen bei der Mitgliederanwerbung helfen. Einfach im Verbandsbüro per Mail anfordern, die Broschüren mit dem Vereinsstempel versehen (Stempelfeld Rückseite) und an frequentierten Plätzen (Kindergarten, Schulen, Banken, Geschäften, ..) auflegen.
Vereinsbroschüre HIER
Mitgliedsbeiträge des Tiroler Skiverband
2024/25 - HIER