15. Mar UPDATE - Wettkampf/Training (16.03.2021)

Tiroler Skiverband

Auf Basis der Entwicklungen rund um die Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen möchten wir wie folgt informieren:

Die aktuellen Bestimmungen zum Nachwuchstraining (gültig ab 15. März 2021) finden Sie HIER.

Aktuell darf Sport nur

    • alleine (jederzeit),
    • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
    • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
    • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
    • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
    • mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)
    • oder outdoor mit max. zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand).

betrieben werden.
Und weiters: Derzeit sind Veranstaltungen und geplanten Zusammenkünfte (außer Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, LebenspartnerIn, einzelne Angehörige bzw. einzelne Bezugspersonen und maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger), um Sport zu betreiben, nur mit max. zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungsperson zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand, outdoor erlaubt. (Webseite Sport Austria, Stand 15.03.2021).

Bitte beachtet die Korrektur zur Verordnung: Korrektur zu Tests von Betreuungspersonen
Die aktuelle Verordnung wurde in einem den Sport betreffenden Punkt kurz vor der Veröffentlichung abgeändert:
Alle Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt (die Aktualität von 48 bzw. 72 h ist also nun doch nicht notwendig). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.

Wettkämpfe im Kinder und Schülerbereich 

Ab 1. März besteht die Möglichkeit, Kinder- und Schülerwettkämpfe als "Sportveranstaltungen im Spitzensport" durchzuführen. Die Wettkämpfe müssen dem Verbandsbüro gemeldet und vom Bundesministerium genehmigt werden. Folgende Auflagen sind einzuhalten:

  • Veranstalterinformation regionale Spitzensportveranstaltungen HIER
  • Covid-19 Präventionskonzept für nationale Spitzensportveranstaltungen HIER
  • Teilnehmerinformation regionale Spitzensportveranstaltungen HIER

Wir möchten informieren, dass auf der Plattform skizeit.at die notwendigen Vorkehrungen zur Renndurchführung und der notwendigen Erfassung zum Contact Tracing getroffen wurden. Das Informationsschreiben finden Sie HIER - weitere Informationen folgen fristgerecht.

Aktivitäten von SpitzensportlerInnen bis inkl. JG 2012

Für den Spitzensportbereich gelten weiterhin die bekannten Regeln. Definierte SportlerInnen bis inkl. JG 2012 - die entsprechenden Informationen sind HIER angeführt - sind zum Training und der Teilnahme an Wettkämpfen ab ÖM/FIS/IBU Level berechtigt. Die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten - HIER.