04. Jan Spitzensportler lt. aktueller Covid-19 Verordnung

Tiroler Skiverband

Im Sinne der aktuellen Covid-19-Verordnung gelten folgende Athleten als Spitzensportler.

  • Kinder* (K9/JG 2012 bis K12/JG 2009):
    Alle Skisportler der JG 2009 bis 2012 die unter https://www.skizeit.at/athletes angeführt sind.
  • Schüler* (S13/JG 2008 bis S16/JG 2005):
    Alle Skisportler die auf der vom Bundesministerium bestätigten SpitzensportlerInnen-Liste angeführt sind. Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
  • Jugend* und älter (ab einschl. JG 2004 - ausgenommen Mastersfahrer)
    Alle Skisportler die einen aktiven FIS-Code haben.
    https://www.fis-ski.com/DB/general/biographies.html
  • Betreuer
    Die Bestätigungen für Trainer werden so wie bisher vom Landesverbandsbüro ausgestellt. Diese können von den Vereinsobleuten für ÖSV C- und D-Trainer, sowie für TSV-Instruktoren, Übungsleitern und Kids Coachs sowie für Betreuer beantragt werden.
    Bitte E-Mail ans Büro mit Namen, ÖSV-Nummer und Qualifikationen bzw. bei Betreuern ohne Ausbildungen kurze Beschreibung der geplanten Tätigkeit.

*Für Athleten werden nur im Bedarfsfall Bestätigungen ausgestellt.