07. Aug Information der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol

HRin Mag.a Elisabeth Harasser Kinder- und Jugendanwältin für Tirol

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Verantwortliche in den Sportvereinen,
liebe Betreuerinnen und Betreuer!

Ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen ist unverzichtbar wichtig und muss auch
dementsprechend geschätzt werden. Deshalb möchten wir uns ganz herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Tätigkeit bedanken. Es ist uns aber gleichzeitig ein großes Anliegen auf Ihre Verantwortung im Bereich des Kinderschutzes hinzuweisen!
So mag es zwar ohnehin in vielen Organisationen der Fall sein, dass das Kind und somit auch das
Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen, dennoch kommt es immer wieder vor, dass gerade
Betreuungspersonen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der teilweise sehr engen Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen bemerken, dass es diesen nicht gut geht. In diesem Fall bitten wir Sie deshalb eindringlich, nicht wegzuschauen, Hilfe anzubieten und wenn nötig auch Hilfe zu holen. Vor allem wenn der Verdacht aufkommen sollte, dass eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt, sollten Sie eingreifen!
Natürlich darf in einem solchen Fall nichts überstürzt werden. Es sollte deshalb auch in jeder Organisation eine für Kinderschutz verantwortliche Person geben, an die sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen wenden können, die Unterstützung leisten kann und den weiteren Ablauf plant. Sollten sich allerdings nach internen Gesprächen im Team und mit den verantwortlichen Personen in der Organisation noch weitere Fragen ergeben, empfiehlt es sich jedenfalls außerhalb der Organisation Informationen einzuholen.
Grundsätzlich können alle Personen (auch Privatpersonen), die den begründeten Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung haben, eine entsprechende Mitteilung bei der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) einbringen. Das zuständige Jugendamt wird dann die weiteren Schritte übernehmen und überprüfen, inwieweit eine Familie unterstützt werden kann und was gebraucht wird. Die Mitteilung kann formlos erfolgen oder mittels Formular.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass es sich beim Einschreiten des Jugendamtes in erster Linie um Maßnahmen der Unterstützung handelt, die den Eltern angeboten werden.
Nähere Informationen können Sie auch unserer Broschüre „Was tun bei Verdacht auf Gewalt an Kindern“ entnehmen (kostenlos in der Kinder- und Jugendanwaltschaft erhältlich oder Download unter www.kijatirol.at). Auch die zuständigen Jugendämter können diesbezüglich kontaktiert werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne telefonisch, persönlich oder per Mail an die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol wenden.
Im Sinne des Kinderschutzes bitten wie Sie deshalb eindringlich, diese Informationen an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten, die in Ihrer Organisation mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.


Mit freundlichen Grüßen,
HRin Mag.a Elisabeth Harasser
Kinder- und Jugendanwältin für Tirol

Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol
Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 3792      kija@tirol.gv.at      www.kija-tirol.at
Informationen zum rechtswirksamen Einbringen und Datenschutz unter https://www.tirol.gv.at/information

Der Brief als pdf HIER