Landeskampfrichterreferent

Hans-Peter Krepper
Erpfendorf
tel 0664 4137836

hp.krepper@aon.at

Der Weg zum ÖSV-Kampfrichter

  1. Jedes ÖSV-Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann sich über den Verein, bei welchen die ÖSV-Mitgliedschaft besteht, als KampfrichteranwärterIn anmelden.
  2. Diese Anmeldung kann nur vom Verein mit dem offiziellen Vordruck (siehe TSV-Homepage) beim zuständigen LKR-Referenten des TSV vorgenommen werden.
  3. Nach erfolgter Anmeldung erhält der/die KampfrichteranwärterIn den Kampfrichteranwärterausweis, die Wettkampfordnungen alpin und nordisch des ÖSV, den Beurteilungsbogen für den Chef-Kampfrichter Assistenteneinsatz, sowie diese Richtlinien zugesandt.
  4. Für eine Kampfrichteranwärteranmeldung wird dem Verein eine Gebühr von € 45,00 verrechnet. In diesem Betrag sind enthalten: die alpine und nordische ÖWO, der jährliche ÖWO-Zusatz, die Schulungskurse des Gebietskampfrichters und ein praktischer Einsatz alpin oder nordisch unter Aufsicht eines erfahrenen Chef-Kampfrichters (CHKR) sowie die Kampfrichterprüfung.
    Auf Anfrage, werden auch die Zusätze-ÖWO für Snowboard, Firngleiten/Shortcarver und Behindertenwettkämpfe zugesandt.
  5. Voraussetzung für die Zulassung zur Kampfrichterprüfung (findet im April jeden Jahres statt):
    a) Vollendung des 18. Lebensjahres
    b) Besuch des Kampfrichterfortbildungskurses im Herbst
    c) Mitarbeit in möglichst verschiedenen Funktionen bei mindestens drei gemeldeten Wettkämpfen (d.s. Wettkämpfe, die mit offiziellem Wettkampfantrag beim LV, ÖSV oder der FIS angemeldet sind sowie die Vereinsmeisterschaft des Heimvereins).
    d) Zusätzlich zu den unter c) genannten Einsätzen muss ein Einsatz als Assistent des CHKR absolviert werden (dieser ist nur bei einem ÖSV-Punktewettkampf oder bei Landes-/Bundesmeisterschaften im nordischen Bereich oder bei Wettkämpfen, bei denen der Landeskampfrichterreferent, der Landesprungrichterreferent, der Gebietskampfrichter oder deren Stellvertreter als CHKR fungieren, möglich). Für diesen Einsatz ist dem jeweiligen CHKR der zugesandte Beurteilungsbogen zu übergeben. Der CHKR füllt diesen aus und sendet ihn mit den übrigen Unterlagen an den GKR ein.
    e) Besuch der von den Gebietskampfrichtern angebotenen Vorbereitungskurse.
    f) Die gennannten Voraussetzungen können während einer oder mehrerer Saison(en) erfüllt werden.
  6. Alle getätigten Einsätze müssen im Kampfrichteranwärterausweis eingetragen und im Einsatzbericht des eingeteilten Chefkampfrichters angeführt werden. Für beides ist der/die KampfrichteranwärterIn selbst verantwortlich.
  7. Der Kampfrichteranwärterausweis ist im Prüfungsjahr bis spätestens 31. März an den GKR zu senden. Danach erhält der KRA eine Einladung zur KR-Prüfung. Nach dem Erhalt dieser Einladung muss sich der KRA mit dem beigelegten Vordruck schriftlich (per Mail) beim LKR zur Prüfung anmelden.
  8. Wer nicht spätestens im fünften Jahr nach der Anmeldung zur Kampfrichterprüfung antritt, wird aus der Liste der KampfrichteranwärterInnen gestrichen.


!! EINE EINLADUNG ZUR KAMPFRICHTERPRÜFUNG ERFOLGT ERST, WENN DIE PUNKTE 5 - 7 VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT SIND !!

BEACHTE: Die Ablegung der Kampfrichterprüfung ist auch im Rahmen der alpinen Trainerausbildung möglich

Nach erfolgreich abgelegter schriftlicher und mündlicher Prüfung wird der/die KampfrichteranwärterIn zum ÖSV-Kampfrichter ernannt. Die Urkunde und das Kampfrichterabzeichen werden bei der im folgenden Herbst stattfindenden Kampfrichterschulung überreicht.

Anmeldeblatt für Kampfrichter-Anwärter HIER

Informationen zu "Technische Delegierte" finden Sie HIER

Infor zu den Kampfrichterfortbildungen auf dieser Seite